Kostenerstattungsverfahren Berlin
(gesetzliche Krankenkasse)

Voraussetzungen

📞 Nachweis der Therapiesuche

  • mind. 30 Kontaktversuche bei kassenzugelassenen Praxen

  • Dokumentation:

    • wann Sie Kontakt aufgenommen haben

    • wie (Telefon / E-Mail)

    • Rückmeldung oder keine Rückmeldung

    • Absage oder Wartezeit

👉 Diese Liste ist ein zentraler Bestandteil des Antrags

☎️ Sprechstunden (Kassenpraxis)

  • mindestens 1 psychotherapeutische Sprechstunden gerne mehr

  • in kassenärztlich zugelassenen Praxen

👉 Gut umsetzbar über:

  • 116117

  • oder z. B. Doctolib

👉 Wichtig:

  • Sie erhalten jeweils ein PTV11-Formular

  • möglichst Dringlichkeitsempfehlung ankreuzen lassen

🪜 Schritt für Schritt zum Antrag

1. Psychotherapeutische Sprechstunde (Kassenpraxis)

  • Erste Einschätzung

  • Klärung des Therapiebedarfs

2. Intensive Therapiesuche

  • ca. 20–30 Praxen kontaktieren

  • alles dokumentieren

3. Weitere Sprechstunden (Kassenpraxis)

  • insgesamt mindestens 4 Termine

  • PTV11-Formulare sammeln

4. Sprechstunde in meiner Privatpraxis

  • ausführliche Diagnostik

  • Einordnung Ihrer Situation

  • Vorbereitung der Behandlung

👉 Hier klären wir gemeinsam die nächsten Schritte

5. Antrag bei der Krankenkasse

Ich unterstütze Sie dabei.

Der Antrag enthält in der Regel:

  • Ihr Anschreiben

  • Begründung der Notwendigkeit

  • PTV11-Formulare

  • Liste Ihrer Kontaktversuche

  • ggf. ärztliche Dringlichkeitsbescheinigung

6. Prüfung durch die Krankenkasse

7. Bewilligung & Beginn der Therapie 🎯

Nach der Zusage kann die Therapie beginnen – die Kosten werden übernommen

💬 Wichtiger Hinweis

Das Kostenerstattungsverfahren kann zunächst aufwendig wirken.

👉 Gleichzeitig ist es ein wichtiger Weg, Ihr Recht auf Behandlung auch tatsächlich zu erhalten.

Ich begleite Sie gerne durch alle Schritte.

Bitte beachten Sie, dass die Gesetzliche Krankenkasse nur einen Teil der Kosten abdeckt und die Differenz von Ihnen zu tragen ist.

🌿 Wenn kein Therapieplatz verfügbar ist

Für viele gesetzlich versicherte Patient:innen ist es aktuell schwierig, zeitnah einen Therapieplatz zu finden. Wenn Sie trotz intensiver Suche keinen Platz bekommen, gibt es die Möglichkeit, eine Behandlung über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren zu beginnen.

👉 Das bedeutet:
Ihre gesetzliche Krankenkasse kann die Kosten für eine Therapie in einer Privatpraxis übernehmen.
Ich werde Sie Schritt für Schritt dabei begleiten.

⚖️ Rechtliche Grundlage

Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf eine notwendige Behandlung.

Dieser Anspruch ergibt sich aus:

👉 § 27 SGB V (Krankenbehandlung)
→ Sie haben Anspruch auf eine ausreichende und notwendige medizinische Versorgung

👉 § 13 Abs. 3 SGB V (Kostenerstattung)
→ Wenn die Krankenkasse eine Leistung nicht rechtzeitig zur Verfügung stellen kann, darf die Behandlung selbst beschafft werden – und die Kosten müssen erstattet werden

🧭 Wann greift das Kostenerstattungsverfahren?

Das Verfahren wird wirksam, wenn:

  • Sie behandlungsbedürftig sind

  • Sie keinen zeitnahen Therapieplatz bei kassenzugelassenen Praxen finden

  • die Wartezeit für Sie nicht zumutbar ist

👉 In diesem Fall entsteht eine sogenannte Versorgungslücke

Und genau hier greift § 13 Abs. 3 SGB V:
Die Krankenkasse ist verpflichtet, die Kosten einer Behandlung außerhalb des Kassensystems zu übernehmen.

Ablauf Kostenerstattung gesetzliche Krankenkasse Berlin Privatpraxis – Sprechstunde, Antrag und Therapiebeginn