Kostenübersicht
Die Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen richtet sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ/GOP). Die Höhe der Kosten kann je nach angewendetem Steigerungssatz variieren.
Private Krankenversicherung (PKV) & Beihilfe
Für privat Versicherte und Beihilfeberechtigte erfolgt die Abrechnung gemäß GOÄ/GOP. Der Steigerungssatz richtet sich nach Schwierigkeit, Zeitaufwand und Umständen der Behandlung.
Eine psychotherapeutische Sitzung (50 Minuten) liegt in der Regel zwischen 134,06 € und 165,00 €
Die tatsächliche Erstattung hängt von Ihrem individuellen Tarif bzw. den Beihilferichtlinien ab
Nicht vollständig erstattete Kosten (Differenzen) sind von Patient:innen selbst zu tragen
Zu Beginn der Probatorik erhalten Sie einen transparenten Kostenvoranschlag
Im Rahmen einer sorgfältigen und fachgerechten Eingangsdiagnostik fallen folgende Leistungen an:
Biografische Anamnese (GOÄ 860): 123,34 €
Durchführung und Auswertung psychologischer Testverfahren (GOÄ 855): 105,21 €
Erstellung eines Antragsberichts für den Gutachter: 67,03 € / Arbeitsstunde
Diese diagnostischen Leistungen sind ein zentraler Bestandteil zu Beginn der Behandlung und dienen einer fundierten Einschätzung Ihrer individuellen Situation. Die genannten Posten werden von der privaten Krankenversicherung und der Beihilfe in der Regel übernommen, jedoch kann es – abhängig vom individuellen Tarif bzw. den Beihilferichtlinien – zu Eigenanteilen kommen.
Bitte klären Sie im Vorfeld mit Ihrer Versicherung bzw. Beihilfestelle, welche Leistungen in welchem Umfang übernommen werden.
Selbstzahler
Für Selbstzahler gilt ein transparenter und festgelegter Stundensatz:
140,00 € pro Sitzung (50 Minuten)
Vorteile für Selbstzahler:innen:
Keine Übermittlung von Diagnosen oder Behandlungsdaten an Krankenkassen oder andere behördliche Institutionen
Maximale Vertraulichkeit und Datenschutz
Flexible und oft kurzfristigere Terminvergabe
Keine Antrags- oder Genehmigungsverfahren erforderlich
Im Rahmen der sorgfältigen und fachgerechten Eingangsdiagnostik fallen auch hier folgende Leistungen an:
Biografische Anamnese (GOÄ 860): 123,34 €
ggf. Durchführung und Auswertung psychologischer Testverfahren (GOÄ 855): 105,21 €
Hinweis
Alle anfallenden Kosten werden vor Beginn der Therapie sowie vor der Durchführung einzelner Leistungen transparent mit Ihnen besprochen.
Die genannten Beträge dienen als Orientierung. In Einzelfällen können – je nach individuellem Behandlungsbedarf – Abweichungen entstehen. Gerne informiere ich Sie vor Beginn der Therapie ausführlich über die zu erwartenden Kosten.

